SPERRUNG DER FULDER-/ILMENAUE!

Die SGD hat am 23. Juli 2024 eine Schutzanordnung/Sofortverfügung erlassen die das Betreten/Befahren/Nutzung der Wasserflächen der Fulder- und Ilmenaue ab sofort untersagt:
Fulder Aue/Ilmen Aue – Schutzanordnung zum Schutz der Brut-, Zug- und Rastvogelarten im Naturschutzgebiet . Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (rlp.de)

Wir sind mit über 20 Vereinen und dem HELM und DMYV in Kontakt und bereiten eine/mehrere Klagen vor, lassen das gerade von Anwälten vorbereiten, möchten Euch aber erstmal bitten, die Wasserflächen NICHT zu befahren, wir geben Euch Bescheid, wie das Thema weitergeht.